Photovoltaik-Anlage anmelden – Alles, was du wissen musst!
Mit einer Solarstromanlage kannst du deinen Beitrag zur Energiewende leisten und dabei langfristig beträchtliche Einsparungen bei den Stromkosten erzielen.
Bevor du sie jedoch in Betrieb nehmen kannst, ist es erforderlich, deine PV-Anlage zunächst anzumelden. Glücklicherweise gestaltet sich dieser Schritt für die meisten privaten Betreiber als unkompliziert und verursacht keinen erheblichen bürokratischen Aufwand. Die Anmeldung deiner Sonnenstromanlage sollte daher kein Hinderungsgrund für deine Entscheidung sein.
Beachte: Dieser Leitfaden bietet lediglich einen Überblick über die geltenden Regeln und Verpflichtungen und stellt keine verbindliche rechtliche Auskunft dar!
Inhalt
Das Wesentliche in Kürze
- Einspeisefähige Solaranlagen für Eigenheime und Balkonkraftwerke sowie Stromspeicher müssen immer im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und bei deinem Netzbetreiber angemeldet werden.
- Für Balkonkraftwerke unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze gibt es vereinfachte Verfahren. Hier ist der bürokratische Aufwand besonders gering, solange keine Stromzufuhr geplant ist.
- 2024 ist für Balkonkraftwerke soll außerdem keine Anmeldung beim Netzbetreiber mehr erforderlich sein.
- Inselanlagen, die nicht mit dem allgemeinen Stromnetz verbunden sind, müssen nicht angemeldet werden.
- Die Anmeldung deiner PV-Anlage beim Finanzamt kannst du unter bestimmten Bedingungen umgehen. Steuern fallen nur unter bestimmten Voraussetzungen an. Die meisten nicht-selbstständigen privaten Betreiber müssen keine Steuern abführen.
Anmeldung im Marktstammdatenregister
Ist deine Solaranlage mit dem Stromnetz verbunden und kann Strom einspeisen, musst du sie immer im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Dies gilt selbst dann, wenn du nicht vorhast, tatsächlich Strom einzuspeisen – die bloße Möglichkeit reicht aus.
Solarspeicher musst du ebenfalls im Marktstammdatenregister anmelden – unabhängig davon, ob du sie zusammen mit dem Rest der Anlage oder nachträglich installierst.
Die Anmeldung stellt glücklicherweise keine große Hürde dar. Auf der offiziellen Seite der Bundesnetzagentur kannst du die Anmeldung in wenigen Schritten selbst durchführen. Alternativ kann dies auch ein Solarteur im Rahmen der Installation übernehmen.
Du hast einen Monat nach Inbetriebnahme Zeit für die Anmeldung. Versäumst du diese Frist, drohen hohe Strafen von bis zu mehreren 10.000 Euro!
Die Anmeldung beim Netzbetreiber
Deine einspeisefähige Photovoltaik-Anlage musst du vor der Inbetriebnahme auch bei deinem Netzbetreiber anmelden.
Wir empfehlen, dies bereits einige Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme zu tun, da dein Netzbetreiber eine sogenannte Netzverträglichkeitsprüfung durchführen kann, die bis zu 8 Wochen dauern kann. Erst danach ist die Inbetriebnahme erlaubt. Für die meisten privat betriebenen Solaranlagen stellt dies jedoch in der Regel kein Hindernis dar, sodass du dir keine Sorgen um das Ergebnis der Prüfung machen musst.
Gibt dein Netzbetreiber das Okay, erfolgt die Inbetriebnahme unter Aufsicht eines Profis (Solarteur und/oder Vertreter des Netzbetreibers). Dann wird auch ein Inbetriebnahmeprotokoll erstellt. Dies und die Bestätigung der Anmeldung im Marktstammdatenregister bilden die Voraussetzung für die Auszahlung deiner Einspeisevergütung.
Anmeldung beim Finanzamt
Das Einspeisen von Solarstrom in das Stromnetz gegen eine Einspeisevergütung wird vom Gesetzgeber als unternehmerische Tätigkeit betrachtet, die du beim Finanzamt anmelden musst.
Falls du privater Betreiber bist, ansonsten unternehmerisch nicht in Erscheinung trittst und die Leistung der Anlage unter 30 kWp liegt, hat dies für dich keine weiteren spürbaren Konsequenzen, solange du die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst.
In diesem Fall ersparst du dir die Umsatzsteuer und damit auch die lästigen Umsatzsteuervoranmeldungen, die sonst am Ende jedes Quartals auf dich zukommen würden. Einkommens- bzw. Ertragssteuer muss seit 2023 erst bei Anlagen von über 30 kWp gezahlt werden.
Unter Umständen ist auch keine Anmeldung beim Finanzamt nötig. Um den Bürokratieabbau voranzutreiben, hat das Bundesfinanzministerium Kriterien festgelegt, die die Anmeldepflicht aufheben. Konkret heißt es dazu offiziell:
„Aus Gründen des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsökonomie kann jedoch auf die steuerliche Anzeige über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach § 138 Absatz 1 AO und die Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung nach § 138 Absatz 1b AO an das zuständige Finanzamt verzichtet werden, wenn
- die Betreiber von PV-Anlagen Gewerbetreibende im Sinne des § 15 EStG sind, deren Betrieb sich auf das Betreiben von nach § 3 Nummer 72 EStG begünstigten Photovoltaikanlagen beschränkt,
- das Unternehmen ausschließlich auf den Betrieb einer Photovoltaikanlage im Sinne des § 12 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 UStG beschränkt ist und
- die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Anwendung findet.“
Vereinfacht gesprochen bedeutet dies, wenn du außer dem Betrieb der Solaranlage keiner unternehmerischen Tätigkeit nachgehst und unter die Kleinunternehmerregelung fällst, kannst du dir die Anmeldung beim Finanzamt ersparen.
Bist du jedoch schon wegen einer anderen unternehmerischen Tätigkeit beim Finanzamt gemeldet, musst du auch die Umsätze deiner PV-Anlage ordnungsgemäß melden und gegebenenfalls versteuern lassen.
Anmeldung beim Gewerbeamt
Als Privatbetreiber bist du zur Anmeldung eines Gewerbes und der Abtretung von Gewerbesteuern verpflichtet, wenn der Gewinn aus deiner PV-Anlage im Jahr 24.500 Euro übersteigt – für die meisten privaten Eigenheimanlagen ist dieser Wert unrealistisch hoch.
Nutzt du die Anlage gewerblich oder ist sie auf einem gewerblich genutzten Gebäude installiert, entfällt in jedem Fall die Gewerbesteuer.
Was gilt bei Balkonkraftwerken?
Auch ein Balkonkraftwerk musst du ebenfalls im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Allerdings sind die Hürden hier noch einmal deutlich niedriger, solange die Leistung des Wechselrichters unter der sogenannten Bagatellgrenze (derzeit 800 W) liegt und du außerdem auf eine Einspeisevergütung verzichtest.
Die Bundesnetzagentur kümmert sich automatisch um die Anmeldung beim Netzbetreiber. Dieser kann eine Prüfung und gegebenenfalls den Austausch deines Stromzählers anordnen.
Möchtest du für überschüssigen Strom eine Einspeisevergütung erhalten, ist der bürokratische Aufwand derselbe wie bei einer kompletten Eigenheimanlage. Das lohnt sich bei einem Balkonkraftwerk aber praktisch nie.
Zu den Angeboten für Balkonkraftwerke
Bei Inselanlagen ist keine Anmeldung erforderlich
Läuft deine PV-Anlage getrennt vom allgemeinen Stromnetz, ist sie also eine sogenannte Inselanlage, ist keine Anmeldung vonnöten.
Eine Inselanlage lohnt sich etwa für Wohnmobile, Gartenhäuser oder sehr entlegene Ferienhäuser, jedoch fast nie für ein Eigenheim.
Du interessierst dich für deine eigene PV-Anlage? Hier geht es zu den Angeboten: