Balkonkraftwerk anmelden 2024: Das musst du wissen
Mit einer-Balkon-Solaranlage kannst du einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung auf erneuerbare Energien leisten und langfristig deine Stromausgaben deutlich verringern. Bevor du jedoch mit der Nutzung beginnen darfst, musst du dein Balkonkraftwerk anmelden.
Diese Registrierung ist für die meisten privaten Haushalte sehr unkompliziert und mit wenig bürokratischem Aufwand verbunden. Die Anmeldung deines Balkonkraftwerks sollte daher kein Hindernis für deine Entscheidung darstellen.
Wichtig: Dieser Leitfaden bietet eine Übersicht über die derzeitigen Vorschriften und Verpflichtungen, ist jedoch keine rechtsverbindliche Beratung!
Inhaltsverzeichnis
Wie melde ich mein Balkonkraftwerk bei der Bundesnetzagentur an?
Sobald dein Balkonkraftwerk mit dem Stromnetz verbunden ist und die Fähigkeit besitzt, Energie ins Netz einzuspeisen, bist du verpflichtet, es im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Dies gilt selbst dann, wenn du keine tatsächliche Einspeisung planst – das bloße Potenzial zur Einspeisung macht eine Anmeldung erforderlich.
So meldest du dein Balkonkraftwerk unkompliziert im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur an:
- Benutzerkonto anlegen: Erstelle zunächst ein Benutzerkonto im MaStR-Webportal. Wähle zu Beginn des Anmeldeprozesses die Option „Steckfertige Solaranlage“ aus.
- Betreiber registrieren: In diesem Schritt trägst du dich als Betreiber deines Balkonkraftwerks ein.
- Balkonkraftwerk eintragen: Gib anschließend die technischen Details deiner Anlage an, wie die Modulleistung, den Standort sowie das Datum der Inbetriebnahme.
- SEE-Nummer eintragen: Nach Abschluss der Registrierung erhältst du eine 12-stellige SEE-Nummer, die als Bestätigung der Anmeldung dient und im Kundenportal eingetragen werden muss.
Bitte beachte: Du hast maximal einen Monat nach der Inbetriebnahme Zeit, dein Balkonkraftwerk zu registrieren. Bei Fristversäumnis können empfindliche Geldstrafen in Höhe von mehreren Zehntausend Euro drohen!
Was ändert das “Solarpaket I” für Balkon-Solaranlagen?
In Deutschland war es noch nie so unkompliziert, die Vorteile eines Balkonkraftwerks zu nutzen! Mitte Mai 2024 traten die Gesetzesänderungen in Kraft, die der Bundestag mit dem „Solarpaket I“ verabschiedet hat, um den Ausbau von Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerken zu beschleunigen.
Das neue Gesetzespaket erleichtert die Inbetriebnahme von Balkonanlagen erheblich. Dies sind die wohl wichtigsten Neuerungen:
1. Keine separate Anmeldung mehr beim Netzbetreiber
Durch die Gesetzesänderung genügt es, dein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister einzutragen. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, da dieser Schritt zukünftig automatisch von der Bundesnetzagentur übernommen wird.
Ein Austausch des Stromzählers ist ebenfalls nicht notwendig, solange nur ein Balkonkraftwerk an diesen angeschlossen ist. Dadurch kannst du deine Anlage einfach über eine gewöhnliche Steckdose betreiben.
2. 800-Watt-Einspeisegrenze für Balkonkraftwerke
Die bisherige Begrenzung von 600 Watt für die Wechselrichterleistung wurde auf 800 Watt angehoben. Damit kannst du Solarmodule mit einer Gesamtleistung von bis zu 2000 Watt anschließen. Dies ermöglicht es dir, den Wechselrichter deiner Balkonanlage leistungsstärker zu konfigurieren und mehr Strom ins Netz einzuspeisen.
3. Vereinfachte Registrierung bei der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur hat die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR) erheblich vereinfacht und entbürokratisiert – ab sofort sind für die Anmeldung nur noch fünf Angaben erforderlich, anstatt der bisher benötigten zwanzig:
- Datum der Inbetriebnahme
- Anzahl der Solarmodule
- Gesamtleistung der PV-Module
- Wechselrichterleistung
- Zählernummer
Muss ich mein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden?
Wenn du für den Strom, den dein Balkonkraftwerk ins Netz einspeist, eine Vergütung erhalten möchtest, wird der Vorgang etwas aufwendiger. In diesem Fall musst du im Wesentlichen dieselben Voraussetzungen erfüllen wie bei einer klassischen Photovoltaikanlage für Einfamilienhäuser. Das bedeutet unter anderem, dass der Anschluss deiner Mini-Solaranlage an das Stromnetz nur von einem Elektriker durchgeführt werden darf, der im Installateurverzeichnis eingetragen ist.
Erteilt dein Netzbetreiber die erforderliche Genehmigung, darfst du dein Balkonkraftwerk dann unter der Aufsicht eines Solarteurs und/oder eines Vertreters des Netzbetreibers in Betrieb nehmen. Dabei wird ein Protokoll der Inbetriebnahme erstellt, das du anschließend an den Netzbetreiber weiterleitest.
Dieses Protokoll, zusammen mit der Bestätigung deiner Anmeldung im Marktstammdatenregister, ist die Grundlage für die Auszahlung deiner Einspeisevergütung.
Anmeldepflicht von Balkonkraftwerken in Mehrfamilienhäusern
Mieter haben ein Recht auf Duldung, sodass Vermieter die Nutzung eines Balkonkraftwerks nur noch aus wichtigen Gründen ablehnen dürfen. Dies hat der Bundestag Anfang Juli 2024 beschlossen.
Sofern im Mietvertrag nichts anderes festgelegt ist, ist die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nur in bestimmten Fällen erforderlich, etwa wenn bauliche Veränderungen notwendig sind.
Als Wohnungseigentümer kann dir die Eigentümergemeinschaft den Betrieb eines Balkonkraftwerks untersagen. Diese Regelung wird jedoch derzeit überprüft und könnte bald aufgehoben werden.
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